TARIFLISTE FÜR VERTRAGSGEMEINDEN (AB 1. Juli 2023)
Tarif steuerbares Einkommen/Haushalt Kosten pro Stunde, pro Kind (in CHF)
1 bis 20.000 3.00
2 20.001 – 25.000 3.60
3 25.001 – 30.000 4.10
4 30.001 – 35.000 4.70
5 35.001 – 40.000 5.20
6 40.001 – 45.000 5.80
7 45.001 – 50.000 6.30
8 50.001 – 55.000 7.00
9 55.001 – 60.000 7.50
10 60.001 – 65.000 8.10
11 65.001 – 70.000 8.60
12 70.001 – 75.000 9.20
13 75.001 – 80.000 9.80
14 80.001 – 85.000 10.40
15 ab 85.001 (oder steuerbarem Vermögen) 11.00 (kostendeckender Betrag)
Pikett-Tarif: Die Kindergarten- und Schulzeiten sind nur tarifpflichtig, wenn die Tagesfamilie eine Pikett-Betreuung übernehmen muss. Pikett-Zeiten müssen im Betreuungsvertrag schriftlich vereinbart sein. Verrechnet wird hier 1/3 des eingestuften Tarifes.
Säuglingszuschlag für Kinder bis 2 Jahre (inkl. des Monats in dem das Kind Geburtstag hat), sowie Kinder mit grossem pflegerischem Aufwand: CHF 2.00/Std.
Wochenend-/Feiertagszuschlag: CHF 1.00/Std.
Geschwisterrabatt (gültig bis einschl. Tarif 14): Auf den Betrag der gesamten Betreuungsstunden erhalten die Eltern ab dem 2. Kind einen Rabatt von 10% und ab dem 3. Kind einen Rabatt von 15%.
Tarife 1 – 14 allgemein: Diese Tarife sind gültig für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und/oder spätestens bis zum Übertritt in die Oberstufe.
*Nacht CHF 25.00 (*Nachttarif gilt von 22.00 – 6.00 Uhr)
Kilometerentschädigung CHF 0.70
Administrationsbeitrag: Für den unter dem Jahr anfallenden Koordinations- und Administrationsaufwand wird jeder abgebenden Familie jährlich CHF 60 Administrationsbeitrag in Rechnung gestellt. Die Belastung erfolgt in 2 Raten und wird bei Kündigung nicht (teil-)rückerstattet.
*Gemeinde Ermatingen: Bitte gesonderte Informationen bei uns einholen
TARIFLISTE FÜR AUSSENGEMEINDEN
Bei „Nicht-Vertragsgemeinden“ belaufen sich die Betreuungskosten – unabhängig von Einkommen und/oder Vermögen – auf CHF 12.00 zuzüglich CHF 1.- Infrastrukturbeitrag pro Stunde, pro Kind.
Sämtliche weiteren Zuschläge, Beiträge und Entschädigungen entnehmen Sie bitte den Informationen „Tarifliste für Vertragsgemeinden“.
Unsere Aussengemeinden sind: Altnau, Raperswilen und alle Gemeinden ausserhalb des Bezirks Kreuzlingen
Alle unter dieser Rubrik genannten Tarife gelten für die Betreuung in der Tagesfamilie und werden je nach Gemeinde und Einkommens-/Vermögenssituation subventioniert. Sie gelten nicht für die „Flexible Kinderbetreuung zuhause“, da diese Betreuungsform nicht subventioniert wird und der Aufwand für die Betreuungsperson grösser ist. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei der zuständigen Koordinatorin Frau Schillinger.